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   BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78   

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https://dejure.org/1978,2450
BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78 (https://dejure.org/1978,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1978 - 1 B 352.78 (https://dejure.org/1978,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 1 B 352.78 (https://dejure.org/1978,2450)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers - Wiederaufnahme eines für eine Ausweisungsentscheidung wesentlichen Strafverfahrens

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).

    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von dem Senatsurteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - (BVerwGE 48, 299).

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
    Insbesondere ist seinem Hinweis auf das Urteil des Senats vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 -(Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7 = NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76] = DÖV 1978, 180 = DVBl. 1978, 217) eine solche Frage nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
    Auch deswegen hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 -).
  • BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78

    Anforderungen an den Charakter der begangenen Straftat bei einer Ausweisung nach

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 1 CB 29.83

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausweisung von Ausländern mit

    Er führt zu keiner Änderung der maßgebenden Sachlage (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 352.78 - BVerfG, Beschluß vom 10 Januar 1979 - 1 BvR 1503/78.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 352.78 -).
  • BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 365.78

    Ausweisung und Eheschließung - Ermessensausübung der Ausländerbehörde bei Antrag

    Soweit der Kläger die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts aufwirft, sieht der Senat aufgrund des vorliegenden Falles keine Veranlassung, von seiner ständigen Rechtsprechung abzugehen, wonach für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (vgl. BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 352.78 -).
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